Gefahrstoffmanagement: Wie Sie in Ihrem Betrieb für Sicherheit sorgen

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Wer in seinem Betrieb Gefahrstoffe einsetzt, muss seine Mitarbeitenden vor möglichen Risiken schützen. Mit den kostenlosen Online-Tools von Würth schützen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoffen.

Dämmen, kleben, schmieren, reinigen: Bei der Arbeit in handwerklichen Betrieben und Werkstätten können Mitarbeitende mit vielen gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. Wer mit dieser Herausforderung unsachgemäß umgeht, gefährdet die Umwelt und seine eigene Gesundheit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie als verantwortliche Person achten müssen und geben Hinweise für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Mit dabei: Unsere hilfreichen und kostenfreien Online-Tools isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Manager.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • warum Gefahrstoffmanagement wichtig ist.
  • was Sie über die Gefahrstoffe wissen müssen.
  • welche Gefährlichkeitsmerkmale Sie beachten müssen.
  • alles über Sicherheitsdatenblätter, Lagerung und Gefahrstoffverzeichnis.
  • alle Tipps und Tricks zur Gefährdungsbeurteilung.
  • wie Sie Ihre Mitarbeitenden richtig informieren.
  • worauf es beim Erstellen einer Betriebsanweisung ankommt.
  • welche Vorteile die Online-Tools isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Manager bieten.

1. Warum Gefahrstoffmanagement?

Bei der täglichen Arbeit in handwerklichen Betrieben und Werkstätten kommen Mitarbeitende immer wieder mit Gefahrstoffen in Kontakt. Diese Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse haben gefährliche Eigenschaften. Sie können beispielsweise hochgiftig, explosionsgefährlich oder riskant für die Umwelt sein. Ohne den richtigen Schutz kann der Kontakt mit den Stoffen bei Menschen sogar akute oder chronische gesundheitliche Schäden verursachen.

Wer bei Bremsenreiniger, Holzstaub, Schweißrauch und anderen gefährlichen Stoffen nicht auf Nummer sicher geht, kann seine Gesundheit gefährden oder Unfälle provozieren. Ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement ist deshalb in handwerklichen Betrieben und Werkstätten unerlässlich. Wir erklären Ihnen den rechtlichen Hintergrund und zeigen, worauf es bei der Umsetzung ankommt

2. Gefahrstoffe: Was Sie wissen müssen

In Österreich regelt das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG), insbesondere im vierten Abschnitt mit den dazu erlassenen Verordnungen (z.B AAV, DOK-V, GKV, VbA, VbF, …), den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Dabei müssen alle Umstände berücksichtigt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Weiterhin gibt das Gesetz Anweisungen für einen richtigen und sachgemäßen Umgang mit den Stoffen. Grundsätzlich lässt sich das Regelwerk in drei Bereiche unterteilen:

  • Regelungen: Gefahrstoffe müssen richtig eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
  • Maßnahmen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um mögliche Gefahrquellen zu reduzieren.
  • Beschränkungen: Die Verwendung von Gefahrstoffen sowie deren Zubereitung und Erzeugnisse sind im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zu beschränken.

3. Welche Gefährlichkeitsmerkmale müssen Sie beachten?

Die Palette an unterschiedlichen Gefahrstoffen ist groß. Um dem Gesetz gerecht zu werden, müssen Sie als Zuständige:r im Betrieb zunächst einmal wissen, welche Merkmale einen Stoff als gefährlich kennzeichnen. Die wichtigsten Merkmale lassen sich in sieben Kategorien einteilen:

  • Explosionsgefahr: Substanzen, die ohne Einwirkung von Luftsauerstoff explodieren können.
  • Brandgefahr: Gemische, die beim Kontakt mit anderen brennbaren Verbindungen oder Zubereitungen die Gefahr eines Brandes oder die Stärke eines bereits vorhandenen Feuers erhöhen.
  • Giftwirkung: Material, das schon in geringen Mengen akute oder chronische Gesundheitsschäden auslösen kann.
  • Ätzwirkung: Gemische, die durch den direkten Kontakt lebendes Gewebe, wie zum Beispiel Haut, zerstören können.
  • Reizwirkung: Stoffe, die bei wiederholtem oder andauerndem Kontakt Entzündungen verursachen.
  • Gesundheitsschädlich: Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut beim Menschen akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen.
  • Umweltgefährdend: Substanzen, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden.

4. Überblick schaffen mit dem Gefahrstoffverzeichnis und mit isi!!

Über die Gefahrstoffe, welche im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen, müssen Sie Ihr Mitarbeitenden informieren. Das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ist deshalb wesentlicher Bestandteil der Gefahrstoffverordnung.

Ein Gefahrstoffverzeichnis muss jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Gemäß dem ArbeitnehmerInnengesetz (ASchG, §§ 40 und 41) sowie der Dokumentationsverordnung (Dock-VO, § 2) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis gefährlicher Stoffe zu führen. Das Gefahrstoffverzeichnis muss jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Verweise auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind ebenfalls Teil des Verzeichnisses. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Mit dem Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement erstellen Sie das Verzeichnis einfacher und schneller. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 10.

5. Alles auf einen Blick: Das Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt enthält grundsätzliche Hinweise für den sicheren Umgang sowie die Gesundheits- und Umweltgefahren der Produkte. Diese Informationen werden in der Regel durch den Hersteller oder Händler selbst zur Verfügung gestellt. Fehlen Sicherheitsdatenblätter, empfiehlt es sich, diese direkt beim Lieferanten anzufordern.

Sind Sie Arbeitgeber oder zuständig für das Gefahrstoffmanagement, müssen Sie außerdem sicherstellen, dass Sicherheitsdatenblatt und Gefahrstoffverzeichnis den Beschäftigten im Arbeitsalltag uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Das Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement stellt Ihnen zu jedem Würth Produkt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 10.

6. Tipps und Tricks für die Gefährdungsbeurteilung

Gemäß §4 ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung in Betrieben und Werkstätten ist Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und Handlungen. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst dann aufgenommen werden, wenn die Beurteilung durchgeführt wurde. Verantwortliche sollten deshalb mit großer Sorgfalt vorgehen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Beurteilung durchführen können:

Schritt 1: Gefahrstoffe ermitteln

Erstellen Sie eine Übersicht mit allen gefährlichen Stoffen, die in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Werkstatt zum Einsatz kommen. Auch Menge und Art des Einsatzes sind von Bedeutung.

Schritt 2: Gefährdungen beurteilen

Klären Sie, welcher Gefahrstoff an welchem Arbeitsplatz benötigt wird und wie er von den Mitarbeitenden im Arbeitsalltag verwendet wird. Anhand dieser Informationen beurteilen Sie, wie hoch das Risiko für Mitarbeitende ist.

Schritt 3: Maßnahmen festlegen

Definieren Sie in einem weiteren Schritt geeignete Schutzmaßnahmen, etwa in Form neu definierter Arbeitsabläufe, baulicher technischer Veränderungen oder passender persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Schritt 4: Maßnahmen umsetzen

Jetzt geht es an die Umsetzung der Maßnahmen. Dafür empfiehlt es sich, einen Maßnahmenplan mit einer zeitlichen Zielsetzung anzulegen.

Schritt 5: Wirksamkeit prüfen

Als Arbeitgeber oder Verantwortliche:r prüfen Sie in angemessenem Zeitraum, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen ausreichen, um den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Ist das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle negativ, müssen neue Maßnahmen festgelegt werden.

Schritt 6: Dokumentation

Laut §5 ASchG müssen die einzelnen Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten und je nach Änderung fortgeschrieben werden. Die Arbeitsinspektion hat auch eine ausführliche Information zum Thema „Gefahrstoffe“ veröffentlicht.

7. Passende persönliche Schutzausrüstung finden und umsetzen

Ob die persönliche Schutzausrüstung passt, hängt vom jeweiligen Einsatz ab. Werden die Gefahrstoffe eingeatmet oder ist ein direkter Kontakt mit der Haut möglich? Ein ausreichender Schutz muss immer exakt auf die entsprechende Arbeitssituation abgestimmt sein. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Mitarbeitenden zu schützen:

  • Augenschutz: Schutzbrillen schützen Netzhaut und Auge, beispielsweise vor leichtem bis starkem Funkenflug. Auch Varianten, die speziell für das Arbeiten mit Chemikalien oder Staub ausgelegt sind, finden Sie in der Würth Produktpalette.
  • Atemschutz: Atemschutzgeräte bieten Mitarbeitenden den nötigen Schutz vor Gasen oder Partikeln. Je nach Anwendungsbereich muss eine geeignete Filterklasse gewählt werden.
  • Gehörschutz: Um das Trommelfell vor zu lautem Lärm zu schützen, können Verantwortliche im Betrieb je nach Einsatzgebiet zwischen drei Arten wählen: Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz oder Bügelgehörschutz. Die Auswahl richtet sich nach Dauer und Intensität des Lärms.
  • Handschutz: Haut und Hände müssen vor dem direkten Kontakt mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen geschützt werden. Auch Handschuhe, speziell für Tätigkeiten mit Schnittgefährdungen, können als geeigneter Körperschutz gewählt werden.
  • Hautschutz: Wird die Haut bei bestimmten Tätigkeiten stark beansprucht, reicht die herkömmliche Seife nicht aus. Neben einer speziellen Reinigungslotion bedarf es auch vor und nach der Tätigkeit einer ausgewogenen Pflege, etwa mit einer Pflege- oder Hautschutzlotion.

Alle PSA-Produkte sowie Erste-Hilfe-Sets finden Sie in unserem Online-Shop. Für weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz stehen zudem weitere Beiträge in unserem Online-Magazin zur Verfügung: Würth Österreich Online-Magazin (wuerth.at)

8. Lagerung von Gefahrstoffen

Achten Sie auf sachgemäße, vom Gesetzgeber vorgeschriebene, Lagerung der Gefahrstoffe.

Sollen bestimmte Stoffe im Betrieb nicht innerhalb von 24 Stunden genutzt werden, müssen sie sachgemäß gelagert werden. Laut § 12 VbF 2023 regelt der Gesetzgeber „Sicherheitsschränke“ als ortsfeste Schränke, die ausschließlich der Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten dienen.

9. Alles im Griff: Mitarbeitendenunterweisung und Betriebsanweisung

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung mündlich über alle auftretenden Gefährdungen, entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterrichtet werden. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich zu dokumentieren und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Unterweisung der Mitarbeitenden ist Pflicht.
Nutzen Sie das kostenfreie Würth Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement

Das Online-Tool isi!! Gefahrstoffmanagement von Würth stellt Ihnen vorgefertigte Betriebsanweisungen zur Verfügung. Ebenfalls erhalten Sie ergänzende Informationen zur Mitarbeitendenunterweisung, wie z. B. Unterweisungsfilme und vorgefertigte Präsentationen.

10. Wir unterstützen Sie: isi!! Gefahrstoffmanagement und PSA-Manager

Die vorgeschriebene Durchführung und Dokumentation rund um das Thema Gefahrstoffe nimmt viel zeitlichen und organisatorischen Aufwand in Anspruch. Das isi!! Gefahrstoffmanagement sowie der PSA-Manager von Würth unterstützen Sie bei dieser Aufgabe effizient. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile die Online-Tools bieten und wie Sie davon profitieren können:

isi!! GefahrstoffmanagementPSA-Manager
Verwaltung aller relevanten DokumenteIndividuelle Unterstützung bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
E-Mail-Service bei der Aktualisierung der SicherheitsdatenblätterErstellung von arbeitsplatzbezogenen Augen-, Gehör-, Atem- und Hautschutz- sowie Handschuhplänen
Vorgefertigte BetriebsanweisungenKonkrete Empfehlungen für jeweils passende Produkte zur persönlichen Schutzausrüstung
Unternehmenseigene und arbeitsplatzbezogene Gefahrstoffverzeichnisse onlineAbbilden des Firmenlogos in den PSA-Plänen
Mitarbeitendenunterweisung: Zugriff auf unterschiedliche Unterweisungsfilme und vorgefertigte PräsentationenÜbersicht und Informationen zu den einzelnen Produkteigenschaften
EMKG: Erstellung von produktbezogenen Gefährdungsbeurteilungen mit Hilfe des einfachen Maßnahmenkonzepts für Gefahrstoffe 
Ihre Vorteile:

> hoher Komfort bei allen Dokumentationsprozessen
> reduziert den administrativen Aufwand deutlich
> spart Zeit dank vorgefertigter Arbeitsmaterialien
> Konzentration aufs Kerngeschäft
> online und offline mit der isi!! App auf alle Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zugreifen

Ihre Vorteile:

> betriebsorientierte Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen
> minimiert Gefährdungspotentiale
> erhöht Anwendersicherheit und Umweltschutz  



11. An alles gedacht? Ihre Basis-Checkliste

Um Ihr Gefahrstoff-Management effizient und wirksam zu gestalten, müssen Sie zahlreiche Faktoren einbeziehen. Diese Punkte sind auf jeden Fall zu berücksichtigen:

  • Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Gefahrstofflagerung
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Mitarbeitendenunterweisung

12. Umfassender und individueller Service

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der systematischen Auswahl geeigneter Produkte zum Schutz vor Gefahrstoffen und Gefahren bei mechanischen Tätigkeiten. Mit der Erstellung individueller und auf die betriebliche Situation angepasster PSA-Pläne leisten wir einen aktiven Beitrag zum Gewinn an Sicherheit und Produktivität.

Hier geht’s zum Würth PSA-Manager:

Wissenswertes rund um Arbeitssicherheit finden Sie auch auf unserer Website.

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